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   LAG Köln, 24.09.2009 - 13 Sa 749/09   

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https://dejure.org/2009,10083
LAG Köln, 24.09.2009 - 13 Sa 749/09 (https://dejure.org/2009,10083)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.09.2009 - 13 Sa 749/09 (https://dejure.org/2009,10083)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. September 2009 - 13 Sa 749/09 (https://dejure.org/2009,10083)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    TV ATZ § 2; ; TV ATZ § 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Altersteilzeit im Blockmodell bei drohendem Verlust von Fördermitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2009 - 13 Sa 749/09
    Es besteht nach § 3 Abs. 2 und Abs. 3 TV ATZ kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Verteilung der während der Altersteilzeit zu leistenden Arbeitszeit (BAG 23.1.2007 - 9 AZR 393/06).

    Die Verteilung der Arbeitszeit obliegt dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 Satz 1 GewO), dessen Ausübung nach billigem Ermessens zu erfolgen hat (BAG 23.1.2007 - 9 AZR 393/06).

    Bei der Ausübung seines Weisungsrechts ist er an den Maßstab des billigen Ermessens gebunden (BAG 23.01.2007 - 9 AZR 393/06).

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2009 - 13 Sa 749/09
    Dazu gehören auch finanzielle Gründe (BAG 12.12.2000 - 9 AZR 706/99).

    Dazu gehören auch finanzielle Gründe (BAG 12.12.2000 - 9 AZR 706/99).

  • LAG München, 17.12.2008 - 10 Sa 817/08

    Altersteilzeit - Blockmodell; Besserstellungsverbot

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2009 - 13 Sa 749/09
    Für die Ermessensausübung nach § 3 Abs. 3 TV ATZ sind die allgemeinen Grundsätze der Ermessensausübung nach § 315 BGB im Allgemeinen und nach § 2 Abs. 2 TV ATZ im Besonderen heranzuziehen (im Anschluss an LAG München 17.12.2008 - 10 Sa 817/08).Danach ist jeder sachliche Grund, der sich auf den Übergang zur Altersteilzeit bezieht, ausreichend.

    Der Kläger hat jedoch - wie das Arbeitsgericht zu Recht im Anschluss an die Entscheidung des LAG München 17.12.2008 (10 Sa 817/08) festgestellt hat - keinen Anspruch darauf, dass ihm die Altersteilzeit im Blockmodell gewährt wird.

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2009 - 13 Sa 749/09
    Hat der Arbeitgeber eine Entscheidung nach billigem Ermessen zu treffen, so sind die wesentlichen Umstände des Einzelfalls und die beiderseitigen Interessen angemessen zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 10.05.2005 - 9 AZR 294/04 m.w.N.).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2009 - 13 Sa 749/09
    Für die Billigkeitskontrolle nach Maßgabe des § 315 BGB gilt ein objektiver Maßstab, d.h. es sind alle Umstände zu berücksichtigen, die zu dem Zeitpunkt vorlagen, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (BAG 03.12.2002 - 9 AZR 457/01).
  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 414/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - genereller Ausschluss des Blockmodells -

    (2) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird vertreten, bei der Ermessensentscheidung nach § 3 Abs. 2 TV ATZ könnten wie bei § 2 Abs. 1 TV ATZ alle sachlichen Gründe berücksichtigt werden, die sich auf den Übergang in die Altersteilzeit bezögen oder sich aus dem Wechsel in die Altersteilzeit im Blockmodell ergäben (vgl. LAG Köln 6. November 2009 - 10 Sa 687/09 - zu II 2 b der Gründe [Revision eingelegt unter - 9 AZR 182/10 -]; 24. September 2009 - 13 Sa 749/09 - zu I 2 b cc der Gründe, LAGE ATG § 3 Nr. 11 [Revision eingelegt unter - 9 AZR 848/09 -]; LAG München 12. Januar 2010 - 6 Sa 488/09 - zu II 2 b bb der Gründe [Revision eingelegt unter - 9 AZR 188/10 -]; 17. Dezember 2008 - 10 Sa 817/08 - zu II 2 b cc (1) der Gründe [Revision eingelegt unter - 9 AZR 320/09 -]).
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